Der Schulsanitätsdienst
Der § 323c StGB besagt, dass jeder Mensch verpflichtet ist, bei einem Notfall die seinen Fähigkeiten entsprechende Erste Hilfe zu leisten. Leider kann man nur allzu oft beobachten, dass viele Menschen aus Angst etwas falsch zu machen, nicht den Mut haben notwendige Erste Hilfe zu leisten. An dieser Stelle setzt der Schulsanitätsdienst an.
Die an dieser 2-jährigen AG teilnehmenden Schüler absolvieren zunächst bei den sie begleitenden Erste-Hilfe- Ausbildern einen ausführlichen und durch viele praktische Übungen begleiteten Erste-Hilfe-Kurs. Die Ausbildung erfolgt nach den Lehrplänen und unter Betreuung des Deutschen Jugendrotkreuzes. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Teils der Ausbildung bekommen die Jugendlichen eine Bescheinigung und werden automatisch in den Kreis der aktiven Schulsanitäter übernommen.
Die Aufgaben der Schulsanitäter an der Albert-Einstein-Realschule sind zahlreich:
- Sie leisten Erste Hilfe bei Unfällen und Erkrankungen an der Schule, bei sportlichen oder anderen Schulveranstaltungen
- Sie organisieren einen Dienstplan und stehen in den Pausen bereit im Falle einer Verletzung oder Erkrankung sofort tätig zu werden
- Sie begleiten verletzte Schüler, deren Angehörige nicht zu erreichen sind, zu den ärztlichen Untersuchungen, damit diese niemals alleine sind
- Sie organisieren die Aktualisierung und Beschaffung von benötigtem Material
- Sie demonstrieren das von ihnen gelernte Wissen an Tagen der offenen Tür und weisen andere Schüler auf wichtige Grundlagen der Erste Hilfe hin
- Sie vertiefen und erweitern die erworbenen Fähigkeiten durch regelmäßige Wiederholungen sowie Besprechungen aktueller Angelegenheiten und reflektieren gemeinsam die durchgeführten Einsätze.
Der Schulsanitätsdienst bedeutet für die teilnehmenden Schüler jedoch nicht nur Wissenserwerb, Steigerung von Verantwortungsbewusstsein und sozialer Kompetenz, sondern auch eine Menge Spaß und Zusammenhalt innerhalb der Gruppe über Klassen- und Jahrgangsgrenzen hinweg.