Unsere Hausordnung

Das Vorwort

Wir alle verbringen einen großen Teil unserer Zeit hier in der Schule, um miteinander zu arbeiten, zu lernen und zu lehren. Da Zeit kostbar ist, sollten wir versuchen, das Beste daraus zu machen, um uns bei diesem Miteinander wohl zu fühlen.

Das geht am besten, wenn sich alle, Schüler/innen und Lehrer/innen, an bestimmte Spielregeln im Umgang miteinander halten. Solche Regeln gelten an der Schule ebenso wie im späteren Leben im Beruf oder Privaten. Hier sind die beiden wichtigsten:

  • Alle haben sich in der Schule so zu verhalten, dass sie sich selbst und andere Personen nicht körperlich oder psychisch verletzen oder gefährden und Sachschäden und Belästigungen nicht entstehen.
  • Jeder Einzelne ist verantwortlich für seinen Beitrag zum Klima an unserer Schule.

 

Die Grundlagen unseres Zusammenlebens

  • Alle erscheinen pünktlich und regelmäßig zu den. Kappen werden im gesamten Schulgebäude abgenommen.
    An unserer Schule achten wir auf einen respektvollen Umgang miteinander. Dieser drückt sich u.a. auch durch angemessene Kleidung aus. Wir möchten an unserer Schule keine Jogginghosen als Kleidungsstück akzeptieren, Bauch, Busen und Po sollen bedeckt sein und wir dulden keine Kleidungsstücke, die Gewalt oder Suchtmittel verherrlichen. Dies soll auch auf das künftige Berufsleben vorbereiten und die gesamte Schulgemeinschaft schützen. Bei einem Verstoß werden die Schülerinnen und Schüler nach Information der Eltern nach Hause geschickt, um sich umzuziehen. Versäumter Unterrichtsstoff ist selbstständig nachzuholen.
  • Die Anlagen und Einrichtungen der Schule müssen, ebenso wie die von der Schule ausgeliehenen Schulbücher, sachgerecht und pfleglich behandelt werden.
  • Wer grob fahrlässig oder vorsätzlich einen Schaden verursacht, muss ihn beheben oder für die entstandenen Kosten einer Reparatur oder Neuanschaffung aufkommen.
  • Die Schüler/innen sind mitverantwortlich für die Sauberkeit im Schulgebäude und auf dem -gelände. Jede Klasse richtet einen Ordnungsdienst ein.
  • Handys und alle nicht zum Unterricht gehörenden elektronischen Geräte bleiben ausgeschaltet in der Schultasche. Während des Unterrichts darf das Handy nur zu gezielten Arbeitsaufträgen im Auftrag der Lehrkraft eingesetzt werden. Im Falle des Verstoßes werden Handys oder andere elektronische Geräte einbehalten und an die Erziehungsberechtigten zurückgegeben bzw. am Tag vor den Ferien an den/die Schüler/in.
  • Für alle Schüler/innen der Schule gilt ein allgemeines Rauchverbot – auch im Umfeld der Schule (SchulG § 54).
  • Es dürfen keine Tiere oder gefährlichen Gegenstände mitgebracht werden.
  • Bei einem Alarm müssen alle Schüler/innen unter der Leitung des jeweiligen Fachlehrers schnell und geordnet das Schulgebäude verlassen (siehe gesonderten Alarmplan)
  • Anweisungen von Lehrern und Mitarbeitern der Schule sind zu befolgen.

 

Vor dem Unterricht

  • Die Aufsicht durch Fachlehrer/innen im Schulgebäude beginnt 15 Minuten vor Stundenbeginn. Die Schüler/innen betreten das Schulgebäude erst nach dem ersten Schellen.
  • Schüler/innen, deren Unterricht später beginnt oder die vom Sportunterricht kommen, dürfen das Schulgebäude erst nach Ende der laufenden Unterrichtsstunde betreten.

 

Im Unterricht

  • Falls der Fachlehrer/die Fachlehrerin nach fünf Minuten noch nicht im Klassenraum ist, informiert der/die Klassen- oder Kurssprecher/in die Sekretärin oder eine Lehrkraft, damit für eine Klärung oder Vertretung gesorgt werden kann.
  • Schüler/innen, die während einer Unterrichtsstunde erkranken, melden sich beim Fachlehrer/bei der Fachlehrerin ab. Zusätzlich melden sie sich im Sekrektariat, damit von dort die Erziehungsberechtigten benachrichtigt werden können.
  • Die Schüler/innen bringen ihre Arbeitsmaterialien mit und haben ihre Hausaufgaben erledigt.
  • Essen und Trinken erfolgt nur in den Pausen.

 

In den Pausen

  • In den kleinen Pausen bzw. beim Stundenwechsel bleiben alle Schüler/innen in ihren Klassenräumen oder gehen in den vorgesehenen neuen Unterrichtsraum (z.B. Bioraum).
  • In den großen Pausen verlassen alle das Schulgebäude. Die Pausen werden ausschließlich auf dem Schulhof verbracht.
  • Das Verlassen des Schulgeländes während des Unterrichts und der Pausen ist für Schüler/ innen nicht gestattet; eine Ausnahme gilt für Schüler mit einem besonderen Unterrichtsauftrag.
  • Um Unfälle zu vermeiden, dürfen auf dem Schulgelände während der Schulzeit keine Fortbewegungsmittel z.B. Skateboard/Inliner benutzt oder mit ins Gebäude gebracht werden.
  • Aus dem gleichen Grund sind im Winter das Schneeballwerfen und das Schlindern nicht gestattet.
  • Um Verschmutzungen des Gebäudes zu vermeiden, dürfen die Grünanlagen nicht betreten werden.

 

Nach dem Unterricht

  • Der Ordnungsdienst einer Klasse achtet darauf, dass nach Unterrichtsende im Klassenraum die Fenster geschlossen, die Stühle hochgestellt, Tafel und Raum sauber sind.
  • In Fachräumen (z.B. Chemie- oder Informatikraum) ist nach Unterrichtsende darauf zu achten, dass benutzte Geräte ausgeschaltet und verwendete Materialien ordnungsgemäß weggeräumt sind.
  • Beschädigungen oder erforderliche Reparaturen im Schulgebäude oder auf dem Gelände werden direkt dem Hausmeister gemeldet.

 

Auf dem Schulweg

  • Auf dem Weg zur und von der Schule beachten die Schüler/innen die allgemeine Verkehrsordnung, Skateboards, Kikboards o.ä. sind keine Verkehrsmittel für den Schulweg.
  • Schüler/innen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzen, berücksichtigen die dort geltenden Regeln der Sicherheit und der Rücksichtnahme auf andere Fahrgäste.
  • Um Unfälle zu vermeiden, muss unbedingt abgewartet werden, bis der Bus oder Bahn stehen.
  • Aussteigende Fahrgäste haben an Haltestellen Vorrang vor einsteigenden.
  • Bei wiederholtem Fehlverhalten oder bei groben Verstößen ist die EVAG berechtigt, den Schüler/innen das Ticket zu entziehen.
  • Die Schüler/innen haben sich so zu verhalten, dass das Leben der Anwohner im Umfeld der Schule nicht beeinträchtigt wird.

 

Im Krankheitsfall

  • Am ersten Krankheitstag wird die Schule durch den Erziehungsberechtigten informiert. Direkt nach Beendigung des Schulversäumnisses teilt der Erziehungsberechtigte den Grund für das Versäumnis dem Klassenleiter/der Klassenleiterin schriftlich im Timer mit.
  • In besonderen Fällen (vor und nach den Ferien, den Brückentagen, während des Schülerbetriebspraktikums) muss eine ärztliche Bescheinigung eingereicht werden.
  • Ein ärztliche Bescheinigung muss ebenfalls eingereicht werden, wenn Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7 eine Klassenarbeit versäumen.
  • Jede ärztliche Bescheinigung wird von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben.
  • Schüler/innen, die während des Unterrichts erkranken und nach Hause entlassen worden sind, reichen für die versäumten Stunden eine Entschuldigung nach.

 

Homepage / Fotos

  • Unsere Homepage enthält Informationen über unsere Schule und unser Schulleben. Bilder, die mit dem Einverständnis von Schülerinnen und Schülern gemacht worden sind, können auch ohne Genehmigung durch die Erziehungsberechtigten veröffentlicht werden. Erziehungsberechtigte, die mit dieser Regelung nicht einverstanden sind, teilen dies der Schulleitung unverzüglich nach Erhalt der Hausordnung mit.
  • Klassenfotos von Schüler/innen können in der Schule ausgehängt werden und bei Fehlverhalten zur Identifikation herangezogen werden.

 

Rat & Tat

  • Für Fragen, bei Problemen und zur Lösung von Konflikten stehen als vertrauliche Ansprechpartner neben dem Klassenlehrer die SV-Lehrer und die Schlichter-AG zur Verfügung.