Schulvertrag

Verpflichtungen für Schüler(innen)

Als Mitglied der Schulgemeinschaft verpflichte ich mich,

  1. mich so zu verhalten, dass alle angstfrei in der Schule und Klasse leben, lernen und arbeiten  können;
  2. Streit gewaltfrei und friedlich, durch Gespräche, auch mit Hilfe anderer, abzubauen und zu lösen;
  3. mich in der Schule, auf dem Schulweg und bei allen schulischen Veranstaltungen diszipliniert zu verhalten;
  4. im Rahmen meiner eigenen Fähigkeit aktiv im Unterricht mitzuarbeiten und Leistungen zu erbringen;
  5. alle mündlichen und schriftlichen Hausaufgaben pünktlich und sorgfältig anzufertigen und alle Unterrichtsmaterialien für jede Unterrichtsstunde dabeizuhaben;
  6. fremdes Eigentum zu achten;
  7. allen Mitgliedern der Schulgemeinschaft mit Respekt und Toleranz zu begegnen und die Hausordnung einzuhalten;
  8. mich bei Fördermaßnahmen beraten zu lassen und dabei getroffene Absprachen einzuhalten.

Verpflichtungen für Erziehungsberechtigte

Als Mitglied der Schulgemeinschaft verpflichte ich mich,

  1. meine Verantwortung bei der Erziehung und Förderung meines Kindes wahrzunehmen;
  2. darauf hinzuwirken, dass mein Kind die Regeln des schulischen Zusammenlebens sowie die Hausordnung der Albert-Einstein-Realschule einhält;
  3. mit Interesse den Schulalltag meines Kindes zu verfolgen und mich regelmäßig über den Leistungsstand meines Kindes zu informieren;
  4. mein Kind bei den Hausaufgaben zu begleiten und, falls nötig, diese Arbeiten auch zu kontrollieren;
  5. an Elternabenden, Elternsprechtagen sowie an Schulveranstaltungen aktiv teilzunehmen;
  6. mit der Schule vertrauensvoll zusammenzuarbeiten und von der Schule ergriffene Maßnahmen zu unterstützen;
  7. die Hausordnung zur Kenntnis zu nehmen und zu akzeptieren;
  8. bei Fördermaßnahmen Beratungstermine wahrzunehmen und dabei getroffene Vereinbarungen umzusetzen.

Verpflichtungen für Lehrkräfte

Als Mitglied der Schulgemeinschaft verpflichte ich mich,

  1. mich so zu verhalten, dass alle angstfrei in der Schule und Klasse leben, lernen und arbeiten können;
  2. den Schülerinnen und Schülern mit Toleranz und Fairness zu begegnen;
  3. aktiv, vertrauensvoll und ehrlich mit den Erziehungsberechtigten zusammenzuarbeiten;
  4. die Bewertung von Schülerleistungen gerecht und transparent zu gestalten;
  5. für einen geregelten und ungestörten Unterricht zu sorgen und diesen aktuell und abwechslungsreich zu gestalten;
  6. auf Wunsch Rückmeldungen zu den Leistungen zu geben;
  7. für Beratungsgespräche zur Verfügung zu stehen;
  8. Material für förderbedürftige Schüler/innen bereitzustellen und sie individuell zu beraten.