Informationen zum
Realschulabschluss mit Q-Vermerk

Für die Qualifikation zum Erhalt eines Schulabschlusses nach der Jahrgangsstufe 10 mit dem Recht eine gymnasiale Oberstufe zu besuchen, müssen folgende Leistungen erbracht werden:

  1. in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik sowie in den übrigen Fächern mindestens befriedigende Leistungen
    1. Ausreichende Leistungen in nicht mehr als einem der Fächer D, E und M müssen durch mindestens gute Leistungen in einem anderen dieser Fächer ausgeglichen werden. Nicht durch das Wahlpflichtfach, dieses ist nur für die Versetzung relevant!
    2. Bis zu zwei ausreichende und eine weitere ausreichende oder mangelhafte Leistung in der Fächergruppe II sind möglich, wenn diese durch mindestens gute Leistungen in anderen Fächern ausgeglichen werden.
  2. Jedes Fach darf nur einmal zum Ausgleich herangezogen werden.
  3. Eine Nachprüfung zur Erreichung eines Ausgleiches ist seit der Einführung der ZP 10 nicht mehr möglich.
    Siehe: § 42 APO SI Nachprüfung zum Erwerb von Abschlüssen und Berechtigungen

Beispiele:

Fächergruppe I Fächergruppe II Qualifikation?
M D E
2 2 2 2 2 3 ja
3 3 3 3 3 3 ja
3 3 3 3 4 2 ja, durch Ausgleich
4 2 3 3 3 3 ja, durch Ausgleich
3 2 4 3 4 2 ja, durch Ausgleich
3 2 3 2 3 5 ja, durch Ausgleich
3 3 4* 3 3 3 nein, kein Ausgleich *
3 3 4* 3 2 4 nein, kein Ausgleich für E *
3 3 3 4* 4* 2 nein, kein Ausgleich in II*
4 4 3 3 3 3 nein
4 3 3 4 3 3 nein
5 2 3 3 3 3 nein