Schülergericht

Seit einigen Jahren gibt es an der AES neben den Streitschlichtern auch ein Schülergericht. Die AG Schülerrichter wendet sich an Schüler der Jahrgangsstufe 10.
Die Idee kommt ursprünglich aus den USA, wo die so genannten teen courts mit Erfolg Rückfälle unter Straftätern reduzierten. Es zeigte sich, dass Jugendliche ihr Fehlverhalten häufig erst dann einsahen, wenn das ihnen von Gleichaltrigen gesagt wurde.

In der AG erfolgt die Ausbildung zum Schülerrichter in den ersten vier Wochen des Schuljahres. Die Schüler simulieren in Rollenspielen die typischen Handlungsabläufe vor Gericht und studieren Gesetzestexte. Außerdem steht ein Besuch im Landgericht auf dem Programm. Nach einigen Wochen sind die Schüler dann in der Lage ein Gericht abzuhalten.

Mögliche Vorkommnisse vor Gericht sind beispielsweise ständige Beschimpfungen oder leichtere Formen der Körperverletzung. In solchen Fällen kann ein Schüler unserer Schule eine Anzeige aufgeben, die dann an die Schülerrichter weitergeleitet wird. Diese entscheiden in einem ersten Gespräch, ob ein Gerichtstermin anberaumt wird oder ob der Fall an die Streitschlichter oder (in schwerwiegenden Fällen) an die Schulleitung weitergeleitet werden muss. Während der Gerichtsverhandlung werden alle Beteiligten und Zeugen angehört. Die Richter müssen aufmerksam zuhören und nachfragen, um den Tathergang gut nachvollziehen zu können.

Schließlich wird ein Urteil gefällt und den Betroffenen genau erklärt. Die Richter beschließen erzieherische Maßnahmen, die der Schuld angemessen sein sollen. So müssen sich manche „Täter“ beim Geschädigten schriftlich entschuldigen, andere schreiben einen Aufsatz darüber, warum sie sich falsch verhalten haben oder leisten Dienst beim Hausmeister.