„Was versteht ihr eigentlich unter Respekt?“ fragt Kriminalhauptkommissarin Mandy Schulte-Zweckel. Sie ist Jugendkontaktbeamtin an der AES. Neben ihren regelmäßigen Sprechstunden geht sie auch zum Beispiel in die 6b und unterrichtet zu Themenfeldern wie Strafmündigkeit oder Cybercrime. Magnus bringt es auf den Punkt: „Ich behandele andere so, wie ich selbst behandelt werden möchte.“ Super Antwort.

Ab 14 ist man strafmündig. Ob das allen so richtig klar ist?

Zur Sache. Alle haben ein Smartphone, eine Handvoll bereits seit der ersten Klasse. Und alle haben die Youtube-App installiert. Auch TikTok ist natürlich allen geläufig. Welche Gefahren drohen rund um die sogenannten Social Media? Die Kinder kennen sich bestens aus: Zum Beispiel fragwürdige TikTok-Challenges, Cybergrooming und alle Arten von Gewalt, bei der die Polizei gar keinen Spaß versteht. Und weshalb kann das Smartphone zur Tatwaffe werden?

Angestrengte Mienen, das ist schwerer Stoff.

Eltern haften für ihre Kinder? Ab sieben Jahren nichtmehr, weiß die Kriminalbeamtin, da kann das Schild am Baustellenzaun noch so leuchten. Ein Fallbeispiel eines Zwölfjährigen bringt knallharte Fakten. Der Junge wurde wegen Mobbings an einem Gleichaltrigen zu 1500 EUR Schmerzensgeld und knapp 900 EUR Anwaltskosten verurteilt. Dazu wurde sein Internet-Account gesperrt. Die Summe kann er natürlich nicht zahlen, aber die Forderung bleibt 30 Jahre lang bestehen. Tolle Aussichten.

Es geht der Beamtin vorrangig um Vorbeugung: „Ihr sollt wissen, was auf euch zukommen kann.“ Ein zentraler Begriff ihrer Arbeit ist daher auch Zivilcourage: „Jeder hat einen inneren Schiedsrichter. Deshalb müsst ihr Courage zeigen, einspringen und Hilfe suchen bei Lehrern, anderen Erwachsenen oder der Polizei. Das ist kein Petzen.“

Michael Rausch